Bier-Bezeichnungen
Biergattung: Die Gattung des Bieres dient zur Festlegung der der Steuer beim Biersteuergesetz.
- Einteilung Biergattungen
- Niedriger Stammwürzgehalt mit max. 7%
- Schankbier zwischen 7% und 11% Stammwürzgehalt
- Vollbier zwischen 11% und <16% Stammwürzgehalt
- Starkbier hat einen Stammwürzgehalt ab 16%
Bierart: Je nach verwendeter Hefe unterscheidet man zwischen obergärigem und untergärigem Bier, also einer obergärigen oder untergärigen Bierart.
Biersorten: Darunter versteht man übliche Handelsbezeichnungen wie z.B. Exportbier, Lagerbier, Pils (Pilsner), Weizenbier, Weizenbock...
Alkoholfreie Biere:
Ein alkoholfreies Bier ist nur alkoholreduziert. Es darf bis zu 0,5% Alkohol enthalten und ist somit mit Fruchtsäften vergleichbar.
Diätbier:
Es handelt sich um ein Vollbier, ist untergärig und enthält max. 7,5 g Kohlehydrate pro Liter.
Eisbier:
Wird ein Bier so tief unterkühlt, dass es ausfriert, so separiert sich Wasser und Ethanol, wobei das Wasser friert und entfernt wird. Dadurch steigt der Alkoholgehalt.
Pemiumbier: Premiumbiere sind Biere, die durch erfolgreiches Marketing, aber auch durch geschmacklich positives Auffallen großräumig Verbreitung finden und nicht selten eine Kult-Funktion erfüllen.